Genau wie die Lage und Größe Ihres Verkaufsobjekts entscheidet ein wichtiges Dokument mitunter über den finalen Preis: Der Energieausweis. Es ist eine Information über Ihr Gebäude, die sowohl Eigentümer als auch Immobilienmakler und Interessenten kennen sollten. Durch einen Energieausweis werden die voraussichtlichen Nebenkosten der Immobilienmieter oder -käufer optimal eingeschätzt. Seit einigen Jahren ist das Dokument in vielen Bereichen, zum Beispiel in Neubauten, Pflicht.
Der Energieausweis unterrichtet in einer Übersicht über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Sowohl für Neubauten als auch für verpachtete, vermietete oder zum Verkauf stehende Immobilien ist er verpflichtend und muss seitens des Eigentümers vorgelegt werden. Für Miet- und Kaufinteressenten ist die Aussagekraft des Energieausweises wichtig. Manchmal steht und fällt ein Verkauf mit ihm. Je besser die Energieeffizienz ausfällt, desto geringer sind schließlich die Auswirkungen auf die Umwelt und natürlich auch die Nebenkosten des Hauses.
Die Einschätzung erfolgt in den Energieeffizienzklassen A+ bis H. Je nach Energiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter wird das Gebäude entsprechend eingeordnet. Durch die Skala sehen Interessenten auf einen Blick, wie viel Energie durchschnittlich in der Immobilie verbraucht wird.
Der Steckbrief über die Energiebilanz Ihres Verkaufsobjektes kann grundsätzlich in zwei Varianten erstellt werden. Es wird zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden. In Neubauten sowie nach bestimmten Modernisierungsmaßnahmen ist der Bedarfsausweis Pflicht; ebenso in manchen Häusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, abhängig von ihrem Baujahr. Andere Immobilien können sowohl durch einen Bedarfs- als auch durch den Verbrauchsausweis beurteilt werden. In diesem Fall haben Eigentümer die Wahl.
1. Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird durch einen Fachmann erstellt, der verschiedene Faktoren des Hauses für seine Berechnungen heranzieht. Dazu gehören Merkmale wie die Bausubstanz des Hauses, die Art der Heizung und Warmwasserbereitung sowie eventuelle Extras wie eine vorhandene Klimaanlage. Der Energieverbrauch, der für die durchschnittliche Nutzungszeit sämtlicher Elemente benötigt wird, bildet die Grundlage des finalen Energieausweises.
2. Verbrauchsausweis
Anders sieht es beim Verbrauchsausweis aus, der sich auf die bisherigen Heiz- und Warmwasserbereitungskosten bezieht. Dadurch ist die Energieeffizienz letztlich durch das Verhalten der Hausbewohner beeinflussbar. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, hat dafür aber weniger Aussagekraft.
Energieausweise sollten stets von externen Fachpersonen erstellt werden. Die Dokumente sind in der Regel zehn Jahre lang gültig. Auch erhalten Sie oft gemeinsam mit dem Energieausweis bestimmte Empfehlungen, wie Sie die Energiebilanz Ihres Gebäudes optimieren können. Oft lässt sich bereits durch geringe Modernisierungsmaßnahmen einiges verbessern, sodass letztlich ein höherer Verkaufspreis für die Immobilie erzielt werden kann.
Keine Angst vor dem Aufwand, der hinter dem wichtigen Dokument steht: Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Unterstützung bei der Anfertigung eines Energieausweises benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
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